Formulare
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Aktueller Ferienplan
Hier finden Sie den Ferienplan für das aktuelle Schuljahr.
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Krankheit
Bei Krankheit muss der Erziehungsberechtigte die Schülerin bzw. den Schüler mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich beim Klassenlehrer oder beim Sekretariat des jeweiligen Standorts entschuldigen.
Eingehende Entschuldigungen per Telefon oder E-Mail dienen nur zur Information des Klassenlehrers. Der Erziehungsberechtigte muss aber auch immer eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachreichen. Dies gilt auch für Einzel-, Rand- und Nachmittagsstunden.
Bei meldepflichtigen Krankheiten muss die Schulleitung sofort benachrichtigt werden.
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Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Die Genehmigung bis zu zwei Tagen erteilt der Klassenlehrer, ab drei Tagen und mehr die Schulleitung. Die Eltern werden über die Entscheidung schriftlich informiert.
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Mensa Standort Schönau
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Mensa Standort Todtnau
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Förderverein Gemeinschaftsschule
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Förderverein Grundschule Todtnauberg
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Busfahrpläne